Die Stiftungsorganisation

Stiftungsgeschäft, Stiftungsaufsicht und Finanzamt

Mit Stiftungsgeschäft vom 17.11.1999 errichtete Herr Prof. Dr. Karl Heinz Knoll, Lich, die gemeinnützige "Prof. Dr. Karl Heinz Knoll Krankenhaus-Hygiene-Kongress-Stiftung" mit Sitz in Marburg. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Stiftung am 27.12.1999 genehmigt. Sie ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Stiftungsaufsicht wird durch das Regierungspräsidium Gießen ausgeübt.
Das Finanzamt Gießen hat die Stiftung als gemeinnützig anerkannt und sie von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Stiftung ist berechtigt, für steuerliche Zwecke Spendenbestätigungen auszustellen.

Stiftungsorgane

Organe der Stiftung sind der Vorstand, der Beirat und die Preis-Jury.
Der Vorstand verwaltet die Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er besteht aus höchstens fünf natürlichen Personen, deren Amtszeit unbefristet ist.
Der Beirat hat den Vorstand zu beraten.
Die Preisjury entscheidet über die Vergabe des Stiftungspreises. Mitglieder der Preis-Jury sind die Mitglieder des Beirates sowie die Vorstandsmitglieder mit medizinischer Ausbildung.
Alle Organmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile aus Mitteln der Stiftung zugewendet werden. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen.

Der Sitz der KHK-Stiftung ist Marburg, deshalb zeigt das Logo die Silhouette der Elisabethkirche von Marburg.

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